Navigation überspringenSitemap anzeigen

Mietrecht in Warendorf

Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – Mieter und Vermieter haben bestimmte Rechte und Pflichten nachdem Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dabei geht es nicht nur um ihre Wohnung.

Das Wohnraummietrecht behandelt nur den Teilbereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Es enthält Sondervorschriften zum Schutz der Mieter im Vergleich zum Mietrecht über Räume, die keine Wohnräume sind (gewerbliches Mietrecht). Der Gesetzgeber muss bei mietrechtlichen Regelungen immer sowohl die Belange des Mieters als auch die des Vermieters in gleicher Weise berücksichtigen. Das ist keine einfache Aufgabe und es kommt immer wieder zum Streit.

Handschlag und Schlüsselübergabe

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei geht es z.B. um Mieterhöhung, Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mängel, Mietminderung, Nebenkosten, Hausordnung, Untervermietung, Kaution, Haustierhaltung bis hin zur Kündigung.

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen!

Wenn Sie ein Anliegen haben und eine Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung benötigen, freuen die Anwälte der Müller Rechtsanwälte GbR sich, Ihnen helfen zu können. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen den richtigen Anwalt an Ihre Seite.

Anfrage senden

Häufig gestellte Fragen zum Mietrecht

Wann liegt Eigenbedarf für den Vermieter vor?

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse für sich oder einen Angehörigen an der Wohnung des Mieters haben.

Für welche Personen kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Für sich selbst, seine Eltern und Großeltern, seine Kinder oder Enkel, seine Geschwister oder seinen Lebenspartner. Möglich auch für entferntere Verwandte, zu denen eine besonders enge Beziehung besteht oder für andere Angehörige des Haushalts, wie Pflegekinder, Pflegepersonen oder Angestellte.

Muss der Vermieter das in der Kündigung erklären?

Ja, und zwar so genau wie möglich, damit Sie das nachprüfen können.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?

Das richtet sich nach den allgemeinen Regeln im Mietvertrag oder im Gesetz.

Was kann ich machen, wenn ich weiß, dass der Eigenbedarf gar nicht vorliegt?

Die Kündigung wegen vorgeschobenen Eigenbedarfs ist unwirksam und Sie können in der Wohnung bleiben bzw. nach dem Auszug verlangen, dass der Vermieter Sie wieder einziehen lässt. Außerdem können Sie Schadenersatz verlangen.

Welche Schadenpositionen kann ich geltend machen?

Alle Kosten, die Sie wegen des Umzugs hatten, z. B. Inseratskosten, Maklercourtage, Umzugsfirma. Sogar die Differenz zu der höheren Miete, die Sie in der neuen Wohnung zahlen, können Sie verlangen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, wenn der Eigenbedarf berechtigt ist?

Normalerweise müssen Sie dann ausziehen, wenn die Kündigung auch formal in Ordnung ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie einen Härtefall geltend machen und der Kündigung widersprechen können.

Was ist eine (Miet-)Kaution?

Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten leistet.

Wann kann der Vermieter eine Kaution fordern?

Eine Mietkaution kann der Vermieter nur dann einfordern, wenn er dies mit dem Mieter vereinbart hat. Findet sich also im Mietvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung keine entsprechende Regelung, muss eine Mietkaution nicht bezahlt werden. Die meisten Mietvertragsvordrucke beinhalten jedoch entsprechende Klauseln.

Wie hoch darf eine Kaution sein?

Es darf höchstens die dreifache Netto-Monatsmiete (also ohne die Pauschale oder die als Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten) verlangt werden. Eine Vereinbarung über zum Beispiel vier Monatsmieten ist unwirksam.

Was ist eine Barkaution?

Der Mieter übergibt oder überweist dem Vermieter den vereinbarten Betrag. Dies ist die häufigste Form der Mietkaution.

Muss der Mieter zu Mietbeginn die gesamte Barkaution überweisen oder ist sie in Raten zahlbar?

Der Mieter kann den Kautionsbetrag bei der Barkaution (der Mieter leistet die Sicherheit in Geld) in drei gleichen monatlichen Teilleistungen erbringen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter kann also die Übergabe der Schlüssel verweigern, wenn nicht die erste Rate in Höhe eines Drittels des Kautionsbetrages bezahlt ist. Die zweite Rate muss dann spätestens zu Beginn des zweiten Vertragsmonats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats gezahlt werden.
Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten leistet.

Müller Rechtsanwälte GbR
Zum Seitenanfang